Gebührentabelle der Lkw-Maut in Deutschland

Hier können Sie sehen, wie hoch die Mautgebühren im Rahmen der Lkw-Maut in Deutschland sind. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem anteiligen Mautsatz für die jeweils verursachten CO2-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten. Die Mauttarife resultieren aus dem Bundesfernstraßenmautgesetz.

Mautsätze pro Kilometer seit 1. Dezember 2023

Für die korrekte Ermittlung der Mautgebühren beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

  • Die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse basiert seit 1. Dezember 2023 auf der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm).

  • Die Tandemachse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

  • Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK 1, PMK 2) werden nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft. Dementsprechend fällt z.B. ein Fahrzeug mit der Maut-Schadstoffklasse "Euro 2 + PMK 1" seit 1. Dezember 2023 in die Maut-Schadstoffklasse 2 und ein Fahrzeug mit der Maut-Schadstoffklasse "Euro 3 + PMK 2" in die Maut-Schadstoffklasse 3.

Der Mautpflichtige ist verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität die Richtigkeit aller für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen (§ 5 BFStrMG i. V. m. §§ 6 und 2 LKW-MautV).

Bei in Deutschland mit EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren zugelassenen inländischen Kraftfahrzeugen lässt sich die Emissionsklasse aus dem Klartext zu Ziffer 14 oder der Schlüsselnummer zu 14.1 nachweisen (§ 7 LKW-MautV).

Bei nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen gelten zeitlich abgestufte Vermutungsregeln, wenn die Schadstoffklasse nicht auf andere Weise, insbesondere durch Unterlagen über die Erfüllung bestimmter Umweltanforderungen im CEMT-Verkehr (Conférence Européenne des Ministres des Transports – Konferenz der Europäischen Verkehrsminister), nachgewiesen werden kann (§ 8 LKW-MautV).

Der Mautpflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle mauterheblichen Tatsachen. Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.